Samstag, 6. Februar 2021

Schulden, Gerichtsvollzieher & Co - Was man tun kann

Kennen Sie das? Die Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide türmen sich in unangenehm gelben Amtsumschlägen auf dem Schreibtisch und man weiß nicht mehr welches Loch zuerst gestopft werden soll. Zu allem Unglück hat sich vielleicht auch noch der Gerichtsvollzieher angekündigt und der Angstschweiß perlt von der Stirn, weil man sich schon in einer leergepfändeten Wohnung oder ohne sein dringend benötigtes Auto sieht.


Schulden, Gerichtsvollzieher & Co. (Bildquelle:Stephanie Hofschlaeger - pixelio.de)


Was kann man tun?


Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, aber letztendlich gibt es auch für die größten finanziellen Probleme eine Lösung. Vergessen Sie die Weltuntergangsstimmung, krempeln Sie die Arme hoch und machen Sie sich daran folgende Schritte in die Tat umzusetzen. Dann kehrt auch bald wieder Ruhe ein. Nehmen Sie sich Zeit zum Lesen. ich habe versucht, die notwendigen Aktivitäten so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Wichtig: Ich bin kein Jurist und kein Rechtsanwalt. Meine Tipps stellen deshalb auch keine Rechtsberatung dar, sondern sind meine persönliche Meinung. Für eine umfassende Klärung rechtlicher Fragen, kann nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts geeignet sein.

1. Was tue ich bei offenen Rechnungen und Mahnungen?


Problem "Unbezahlte Rechnungen" (Bildquelle: GH-Berlin - pixelio.de)
Wenn Rechnungen oder Mahnungen in der Post sind, von denen man weiss, dass man sie nicht fristgerecht bezahlen können wird, dann sollte man sich unbedingt mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen. Dies gilt vor allem, wenn im Moment noch keine Mahnung verschickt wurde. Springen Sie über Ihren eigenen Schatten und setzen Sie sich mit der Firma oder der Behörde in Verbindung, von der die Rechnung stammt!  Erklären Sie, dass Sie im Moment einen kurzfristigen finanziellen Engpass haben und und erfragen Sie, ob Sie einige Wochen Zahlungsaufschub erhalten können oder eine Ratenzahlung möglich ist. Nicht jede Firma geht darauf ein, aber in vielen Fällen verschaffen Sie sich dadurch etwas Luft und vermeiden zunächst die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahren gegen Sie.

Arbeitshilfen zum kostenlosen Download: 

Aber Vorsicht! Das gilt nur, wenn es sich wirklich um einen kurzfristigen finanziellen Engpass handelt, den Sie nicht vorhersehen konnten .

Man sollte niemals irgendwo Waren oder Dienstleistungen bestellen, wenn man bereits zahlungsunfähig ist (z.b. nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher) und genau weiß, dass man die Rechnung nicht bezahlen können wird. Wer es trotzdem tut macht sich strafbar. Es handelt sich dann um den sogenannten Eingehungsbetrug! Man täuscht hier die Absicht vor etwas zahlen zu wollen, obwohl man sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Klaren ist, dass man die Rechnung nicht begleichen können wird. Das Ganze kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Also besser die Finger von solchen Sachen lassen. Klar, das neue Handy ist die Wucht und man hätte es auch gerne, wenn man es sich eigentlich gar nicht leisten kann. Aber der Preis einer Verurteilung ist vielleicht dann doch ein bisschen zu hoch dafür, oder? Hier der Wikipedia-Eintrag dazu: Eingehungsbetrug.

2.  Was tun, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht in der Post ist?


Mahnbescheid (Bildquelle: Petra Bork - pixelio.de)
Der berühmte "gelbe Brief" vom zuständigen Gericht mit der Bezeichnung "Mahnbescheid" ist der sprichwörtliche "letzte Schuss vor den Bug". Ihr Gläubiger hat jetzt das gerichtliche Mahnverfahren ins Rollen gebracht. Der Mahnbescheid ist die erste Stufe davon. Er wird noch nicht im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes eingetragen und ist somit für andere Personen nicht öffentlich abrufbar.

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Forderung (also der zu zahlende Betrag) zu hoch ist oder gar nicht von Ihnen bezahlt werden muss, dann haben Sie ab jetzt zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Dafür hat Ihnen das Gericht ein extra Formular zugesendet, dass Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

So mancher Schuldner nutzt den Einspruch auch, um Zeit zu gewinnen. Solange der nämlich vor Gericht behandelt wird, wird das Mahnverfahren nicht fortgesetzt. Es dauert also etwas länger, bis der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Haustür steht. Ich persönlich finde aber, dass man solche Tricks lieber sein lassen sollte. Wenn der Einspruch nämlich abgewiesen wird, dann entstehen Ihnen hohe zusätzliche Kosten für den anberaumten Gerichtstermin. Die paar Monate Zeitaufschub können also richtig teuer werden und bringen Sie in der eigentlichen Sache nicht weiter.

Auch jetzt ist es noch nicht zu spät, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und ihn um eine Ratenzahlung oder Stundung der Zahlung zu bitten. Damit haben Sie die Chance, dass Ihre Bonität weiter erhalten bleibt, der Gerichtsvollzieher sich von Ihnen fernhält und es eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei gibt.

Wer den Kopf in den Sand steckt, macht die Sache nur schlimmer. In dem Fall gilt der alte Merksatz einmal umgekehrt: Schweigen ist Silber, reden ist Gold.

Auch hier noch einmal die zwei Arbeitshilfen zum kostenlosen Download:



3. Was tun, wenn ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht in der Post ist?


Auch der Vollstreckungsbescheid kommt im hässlich gelben Umschlag daher und berechtigt Ihren Gläubiger die offene Summe für die nächsten 30 Jahre (!) bei Ihnen geltend zu machen, solange Sie die Schulden nicht vollständig zahlen konnten. Der Vollstreckungsbescheid wird auch "Schuldtitel" genannt. Sie haben übrigens auch hier noch die Möglichkeit eines Einspruchs an das Gericht, den ich persönlich aber nur nutzen würde, wenn es wirklich begründete Einwände gegen die Forderung gibt.

30 Jahre sind eine verdammt lange Zeit und im Hinblick auf diese Zahl sollte nun auch dem letzten "Kopf-in-den-Sand-Stecker" klar sein, dass man besser etwas unternehmen sollte. Tun Sie nichts, wird die Gegenpartei in regelmässigen Abständen immer wieder Zahlungsaufforderungen schicken und auch den Gerichtsvollzieher beauftragen, Sie zu besuchen. Nehmen wir an, dass Sie 1990 einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben und die dort geforderte Summe nie vollständig zurückzahlen konnten. Vielleicht, weil Sie arbeitslos waren oder sind. Dann werden Sie noch bis zum Jahr 2020 etwas von der Sache haben. Ihr Gläubiger kann mit diesem Schuldtitel in der Tasche dafür sorgen, dass Sie alle zwei Jahre eine sogenannte Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abgeben müssen und dem Gerichtsvollzieher an Eides statt versichern müssen, dass Ihre Angaben den Tatsachen entsprechen.

Alles was Sie über die aktuellen Pfändungsfreigrenzen hinweg verdienen, kann gepfändet werden, wenn Sie keine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger treffen. Eine aktuelle Tabelle mit den Pfändungsfreibeträgen finden Sie übrigens hier: Pfändungstabelle der Schuldnerhilfe Essen ( Stand 07/2015). Alles was über die dort genannten Beträge hinaus an Einkommen entsteht, kann gepfändet werden. Dazu mehr unter dem Punkt "Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt".

Was also tun? Reden! Setzen Sie sich spätestens jetzt mit ihrem Gläubiger in Verbindung und bitten um eine Rückzahlungsvereinbarung in Ratenform, wenn Sie mehr verdienen, wie in der oben verlinkten Pfändungstabelle angegeben. So vermeiden Sie unschöne Pfändungen bereits im Vorfeld. Zwischen dem Eingang des Vollstreckungsbescheides und dem Besuch eines Gerichtsvollziehers
haben Sie meist mehrere Wochen Zeit, um die Angelegenheit mit dem Gläubiger zu regeln. Wenn er regelmässig eine vereinbarte Rate erhält, lässt er Sie zukünftig in Ruhe und Sie kommen ziemlich sicher auch um die Abgabe einer Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung herum.

Sollte Ihr Einkommen unterhalb der Freigrenzen für Pfändungen liegen und/oder Sie beziehen Arbeitslosengeld II (Hartz4), bzw. Sozialhilfe oder Sie haben bereits viele andere Ratenzahlungen laufen, dann wird es Ihnen vermutlich nicht möglich sein die offenen Forderungen in Raten zu zahlen. Sie benötigen das wenige Geld, dass Ihnen monatlich bleibt für Ihren Lebensunterhalt. Natürlich wird Ihnen Ihr Gläubiger weiterhin Zahlungsaufforderungen schicken. Schreiben Sie ihm, dass Sie derzeit zu wenig Geld verdienen oder von staatlichen Leistungen leben und bitten Sie darum, dass er weitere Maßnahmen im gerichtlichen Mahnverfahren aufschiebt, bis Sie wieder ein ausreichend hohes Einkommen für die Rückzahlung haben.

Ein weiterer wichtiger Tipp:
Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung vor Ort und tragen Sie Ihren Fall vor. Gemeinsam wird man mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Wo finde ich eine seriöse Schuldnerberatung in meiner Nähe? Schauen Sie bitte auf dem Internetportal der Verbraucherzentralen in Deutschland: http://www.verbraucherzentrale.de . Suchen Sie sich dort die Seite für Ihr Bundesland heraus und wenden sich an die dort angegeben Telefonberatung oder eine andere zentrale Kontaktrufnummer Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort. Dort erfragen Sie den Ansprechpartner und die Sprechzeiten für die Schuldnerberatung. Sollten Sie Geld vom Jobcenter beziehen, dann fragen Sie Ihren Sachbearbeiter (persönlicher Ansprechpartner) nach einer Möglichkeit für die Schuldnerberatung. Man wird Ihnen helfen. Die Jungs und Mädels sind nicht nur da, um Ihnen einen Job zu vermitteln oder Sie zu maßregeln, sondern geben in solchen Dingen auch Hilfestellung.

Wichtig: Es kann unter Umständen länger dauern, bis Sie einen Termin erhalten. Die meisten Beratungsstellen sind stark ausgelastet. Halten Sie durch und geben Sie das Thema nicht auf, nur weil es nicht sofort einen Termin für Sie gibt! Es geht um Ihre Zukunft! Wenn Sie den ersten Termin hatten, wird Ihnen geholfen werden und es geht bald wieder aufwärts.

Zusatztipp: Es ist wichtig, dass Sie sich selbst umfassend zum Thema "Schulden" und deren Bereinigung informieren. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf andere dabei. Ich selbst habe viele Informationen aus dem Buch "Schulden erfolgreich bewältigen" für mich gewinnen können. Daher kann ich an dieser Stelle dafür eine Leseempfehlung aussprechen. Es schneidet alle wichtigen Punkte bei Finanzsorgen an, hat eine Checkliste um die nötigsten Dinge direkt abarbeiten zu können und ist einfach formuliert. Natürlich ist es nicht kostenlos, aber sehr günstig und die Dringlichkeit der Lage sollte Ihnen die paar Euro wert sein. Der Ratgeber liegt als Taschenbuch vor und kann z.B. unter folgendem Link bestellt und direkt heruntergeladen werden: "Schulden erfolgreich bewältigen"

Sollten sich die Schulden bei Ihnen angehäuft haben, kommt auch die sogenannte "Verbaucherinsolvenz / Privatinsolvenz" in Frage. Damit haben Sie die Chance nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Eine neue Regelung, die ab Mitte 2014 in Kraft getreten ist, schafft sogar die Möglichkeit bereits nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein, wenn man bis dahin 35 % der offenen Summen plus die entstandenen Verfahrenskosten bezahlen konnte. Auch dazu beraten Sie die Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Stadt und Sie finden das Thema ebenfalls im o.g. eBook "Schulden erfolgreich bewältigen".


4. Was tun wenn der Gerichtsvollzieher kommt? Was ist eine Vermögensauskunft?


Gerichtsvollzieher - und jetzt? (Bildquelle: Thorben Wengert - pixelio.de)
Für viele Menschen bricht eine Welt zusammen, wenn Sie zum ersten mal einen Brief vom zuständigen Gerichtsvollzieher bekommen. Mit diesen Damen und Herren wird zu allererst das Wort "Pfändung" in Verbindung gebracht. Die größte Angst besteht davor, dass vermeintlich lebenswichtige Gegenstände, Elektroartikel, das Auto und die Wohnungseinrichtung mit einem Pfandsiegel (umgangssprachlich gerne auch Kuckuck genannt) versehen und abtransportiert werden.

Keine Angst, das ist nicht grundsätzlich der Fall. Warum? Weil sich eine Versteigerung der gepfändeten Sachen auch lohnen muss. Wenn Sie also einen älteren Fernseher oder haushaltsüblich, gebrauchte Elektrogeräte in der Wohnung haben, dann ist eine Pfändung eher unwahrscheinlich. Hochwertige TV-Geräte mit entsprechendem Restwert oder auch hochwertige Computer wurden dagegen bereits in manchen Fällen gepfändet, da sich mit Ihnen durchaus ein Erlös für den Gläubiger erzielen lässt.

Warum kommt der Gerichtsvollzieher überhaupt? Ganz einfach. Ein Gläubiger hat bereits einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirkt (siehe Absatz "Was tun, wenn ein Vollstreckungsbescheid in der Post ist?") und beauftragt nun den Gerichtsvollzieher seine Ansprüche bei Ihnen durchzusetzen. Dazu hat er einige weitreichende Rechte.

Zu diesem Termin kündigt der Gerichtsvollzieher sich schriftlich bei Ihnen an. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, sprechen Sie dies unbedingt mit dem Gerichtsvollzieher im Vorfeld ab. Sollten Sie unentschuldigt nicht anzutreffen sein, wird der Gerichtsvollzieher einen weiteren Termin bei Ihnen zu Hause anberaumen. Wenn Sie auch dann nicht zugegen sind und der Gerichtsvollzieher hat den nötigen Durchsuchungsbeschluss für Ihre Wohnung vorliegen, wird er die Wohnungstür auch ohne Ihr beisein durch einen Schlosser öffnen lassen und dann die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen.

Sollten Sie keine pfändbaren Gegenstände besitzen und die Forderung nicht in voller Höhe oder in angemessenen Raten zahlen können, dann wird der Gerichtsvollzieher von Ihnen die Abgabe einer Vermögensauskunft fordern. Darin müssen Sie alle Vermögenswerte, Konten, Einkommen, Besitz und Ansprüche gegen dritte Personen offen legen. Außerdem müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Stellt sich später heraus, dass Ihre Angaben unwahr waren, wird dies strafrechtlich verfolgt. Seien Sie also ehrlich.

Ganz wichtig! Drücken Sie sich nicht vor der Abgabe einer solchen Vermögensauskunft. Nehmen Sie den dazu anberaumten Termin nicht wahr, kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Es besteht dann die Möglichkeit Sie bis zu sechs Monaten in Haft zu nehmen, bis Sie bereits sind die Vermögensauskunft abzugeben. In der Praxis geben die meisten Schuldner mit Blick auf die Haftsituation in einem solch krassen Fall Ihre Auskunft bereits nach der ersten Nacht in der Haftanstalt ab, damit sie möglichst schnell wieder raus kommen. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Nehmen Sie den Termin wahr und geben Sie die Auskunft ab.

Mit der Abgabe der Vermögensauskunft schaffen Sie sich Luft, um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu klären. Eine neue Vermögensauskunft wird in der Regel erst nach zwei Jahren von Ihnen verlangt werden. Bis dahin werden Ihre Gläubiger auf die zuletzt abgegebene verwiesen und der Gerichtsvollzieher kommt nur dann vor Ablauf der zwei Jahre, wenn ein Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich Ihre Vermögensverhältnisse bereits vorher verändert haben.

Die Abgabe einer Vermögensauskunft und damit die Versicherung der Zahlungsunfähigkeit beeinflusst Ihre Bonität leider ganz entscheidend. Diese wird in ein bundesweites amtliches Schuldnerregister eingetragen und z.B. auch von der Schufa vermerkt. Mit diesem Eintrag werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit weder einen Kredit erhalten, noch Handyverträge abschließen oder im Versandhandel auf Rechnung bestellen können. Auch deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse die finanzielle Lage zu klären. Dabei kann Ihnen, wie erwähnt, vor allem auch eine seriöse Schuldnerberatung weiterhelfen.

Noch ein wichtiger Tipp: Auch mit dem Gerichtsvollzieher können Sie unter Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren und dadurch die Abgabe einer Vermögensauskunft nochmal abwenden. Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie auch ein ausreichendes Einkommen haben, um die Raten fristgerecht zu bedienen. Schauen Sie unten in die Linktipps. Gerade das Taschenbuch mit vielen Tipps und einer Checkliste für die weiteren Schritte kann Ihnen weiterhelfen. Verlassen Sie sich nicht nur auf Beratungsstellen. Dennoch sind natürlich auch die genannten Beratungsportale sehr hilfreich.

Hier noch einige weitere Linktipps zum Thema:




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.