Wer oder was ist die SCHUFA?
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Ihre Daten bei der Schufa (Bild: ©Rainer Sturm / pixelio.de) |
Die SCHUFA hat Daten von ca. 62 Millionen Deutschen registriert. Diese Daten erhält sie von Ihren etwa 4500 Vertragspartnern aus der Wirtschaft. Die angegliederten Unternehmen (also wieder die Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter, etc) melden jede Menge Informationen über unser Zahlungsverhalten an die SCHUFA und können im Gegenzug die besagte Einschätzung der Kreditwürdigkeit, also die sogenannte Schufaauskunft abfragen.
Der SCHUFA Score zeigt Ihre Kreditwürdigkeit an
Die SCHUFA nutzt für eine solche Bonitätseinschätzung das sogenannten "Scoring". Der Score ist ein Zahlenwert, der aus dem bisherigen Zahlungsverhalten von Personen und einer statistischen Einschätzung errechnet wird. Er zeigt nicht nur an ob Sie kreditwürdig sind oder nicht, sondern gibt auch eine grobe Richtung bis zu welcher Kauf- oder Kreditsumme man Ihnen über den Weg traut.
Wie die SCHUFA den jeweiligen Score errechnet verrät sie leider nicht genau. Vor kurzem wurde sogar höchstrichterlich entschieden, dass sie das auch zukünftig nicht offenlegen muss. Schade, denn die Scores sollen in einzelnen Fällen ungerecht ausfallen. So gibt es immer wieder Beschwerden, dass auch ausreichend zahlungskräftige Konsumenten mit einer geringen Bonität bewertet werden, weil sie offenbar im Rahmen der Statistik zu einer Personengruppe gezählt werden, die als nicht besonders kreditwürdig eingestuft wird. Laut einem Bericht der Verbraucherschutzzentrale zum Thema Schufascore spielen in dieser Bewertung auch so einfache Dinge, wie etwa der Wohnort (gute oder schlechte Wohngegend mit vielen Zahlungsausfällen in der Nachbarschaft?) eine Rolle.
Ihre persönliche Schufaauskunft - Was die Schufa über Sie speichert
Hier eine kleine Auflistung der Daten, die von der SCHUFA über Sie gespeichert werden:
2. Problematisches Zahlungsverhalten, wie z.B. Forderungen (also offene Rechnungen) für die bereits mehrere Mahnungen verschickt wurden und denen Sie nicht widersprochen haben. Aber auch Forderungen, die gerichtlich gegen Sie entschieden wurden.
3. Falls Sie Konten oder Kreditkarten missbräuchlich genutzt haben, obwohl die Bank Ihnen ein Nutzungsverbot erteilt hatte (z.B. nach Kündigung der Kreditkarte oder des Kontos).
4. Ihre Kontaktdaten, wie z.B. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, die aktuelle Adresse und alle früheren Anschriften
5. Inhalte aus öffentlichen Verzeichnissen, wie z.B. eidesstattliche Versicherung (heute auch Vermögensauskunft genannt, früher Offenbarungseid), Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (falls Sie den beim Gerichtsvollzieher anberaumten Termin nicht wahrnehmen), Eröffnung, Antrag oder Ablehnung einer Privatinsolvenz
6. Verschiedene Anfragen, wie z.B. Konditionsanfragen zur Krediten, Kreditanfragen, etc.
So können Sie Ihre Schufa kostenlos abfragen
Man kann übrigens ganz einfach herausfinden, welche konkreten Daten die SCHUFA so über einen selbst gespeichert hat. Dazu kann einfach eine kostenlose Selbstauskunft angefordert werden, die Licht ins Dunkel bringt, wenn man sich fragt, warum der Kredit, bzw. die Kreditkarte abgelehnt oder der Handyvertrag nicht genehmigt wurde, die neue Playstation nicht auf Raten gekauft werden kann oder jemand anderes den Zuschlag für die interessante neue Mietwohnung erhalten hat.
Im folgenden Video erkläre ich Ihnen kurz, wie Sie auf der Internetseite der SCHUFA (http://meineschufa.de) Ihre kostenlose Selbstauskunft anfordern!
Bitte schauen Sie genau zu, denn es gibt auch einige kostenpflichtigen Variante der Auskunft, die die Schufa natürlich gerne verkaufen möchte. Viele Leute, die im Grunde die kostenlose Version der Auskunft erhalten möchten, landen oftmals bei der kostenpflichtigen Variante, da diese auf der Seite schneller zu finden ist.
WICHTIG! Die kostenlose Selbstauskunft heißt eigentlich: "Datenübersicht nach § 34 BDSG". Weil die meisten Leute aber nach der "Schufaauskunft" suchen, hat die SCHUFA ihre kostenpflichtige Auskunft geschickter Weise genauso genannt, nämlich "Schufaauskunft". Wer sich nicht auskennt klickt oft einfach auf das gewohnte Wort und zahlt dann aus Bequemlichkeit die unnötigen Kosten! Wenn Sie also auf "Datenübersicht nach § 34 BDSG" klicken, sparen Sie Geld!
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