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Samstag, 6. Februar 2021

Schulden, Gerichtsvollzieher & Co - Was man tun kann

Kennen Sie das? Die Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsbescheide türmen sich in unangenehm gelben Amtsumschlägen auf dem Schreibtisch und man weiß nicht mehr welches Loch zuerst gestopft werden soll. Zu allem Unglück hat sich vielleicht auch noch der Gerichtsvollzieher angekündigt und der Angstschweiß perlt von der Stirn, weil man sich schon in einer leergepfändeten Wohnung oder ohne sein dringend benötigtes Auto sieht.


Schulden, Gerichtsvollzieher & Co. (Bildquelle:Stephanie Hofschlaeger - pixelio.de)


Was kann man tun?


Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, aber letztendlich gibt es auch für die größten finanziellen Probleme eine Lösung. Vergessen Sie die Weltuntergangsstimmung, krempeln Sie die Arme hoch und machen Sie sich daran folgende Schritte in die Tat umzusetzen. Dann kehrt auch bald wieder Ruhe ein. Nehmen Sie sich Zeit zum Lesen. ich habe versucht, die notwendigen Aktivitäten so detailliert wie möglich zu beschreiben.

Wichtig: Ich bin kein Jurist und kein Rechtsanwalt. Meine Tipps stellen deshalb auch keine Rechtsberatung dar, sondern sind meine persönliche Meinung. Für eine umfassende Klärung rechtlicher Fragen, kann nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts geeignet sein.

1. Was tue ich bei offenen Rechnungen und Mahnungen?


Problem "Unbezahlte Rechnungen" (Bildquelle: GH-Berlin - pixelio.de)
Wenn Rechnungen oder Mahnungen in der Post sind, von denen man weiss, dass man sie nicht fristgerecht bezahlen können wird, dann sollte man sich unbedingt mit dem Rechnungssteller in Verbindung setzen. Dies gilt vor allem, wenn im Moment noch keine Mahnung verschickt wurde. Springen Sie über Ihren eigenen Schatten und setzen Sie sich mit der Firma oder der Behörde in Verbindung, von der die Rechnung stammt!  Erklären Sie, dass Sie im Moment einen kurzfristigen finanziellen Engpass haben und und erfragen Sie, ob Sie einige Wochen Zahlungsaufschub erhalten können oder eine Ratenzahlung möglich ist. Nicht jede Firma geht darauf ein, aber in vielen Fällen verschaffen Sie sich dadurch etwas Luft und vermeiden zunächst die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahren gegen Sie.

Arbeitshilfen zum kostenlosen Download: 

Aber Vorsicht! Das gilt nur, wenn es sich wirklich um einen kurzfristigen finanziellen Engpass handelt, den Sie nicht vorhersehen konnten .

Man sollte niemals irgendwo Waren oder Dienstleistungen bestellen, wenn man bereits zahlungsunfähig ist (z.b. nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher) und genau weiß, dass man die Rechnung nicht bezahlen können wird. Wer es trotzdem tut macht sich strafbar. Es handelt sich dann um den sogenannten Eingehungsbetrug! Man täuscht hier die Absicht vor etwas zahlen zu wollen, obwohl man sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Klaren ist, dass man die Rechnung nicht begleichen können wird. Das Ganze kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Also besser die Finger von solchen Sachen lassen. Klar, das neue Handy ist die Wucht und man hätte es auch gerne, wenn man es sich eigentlich gar nicht leisten kann. Aber der Preis einer Verurteilung ist vielleicht dann doch ein bisschen zu hoch dafür, oder? Hier der Wikipedia-Eintrag dazu: Eingehungsbetrug.

2.  Was tun, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht in der Post ist?


Mahnbescheid (Bildquelle: Petra Bork - pixelio.de)
Der berühmte "gelbe Brief" vom zuständigen Gericht mit der Bezeichnung "Mahnbescheid" ist der sprichwörtliche "letzte Schuss vor den Bug". Ihr Gläubiger hat jetzt das gerichtliche Mahnverfahren ins Rollen gebracht. Der Mahnbescheid ist die erste Stufe davon. Er wird noch nicht im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes eingetragen und ist somit für andere Personen nicht öffentlich abrufbar.

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Forderung (also der zu zahlende Betrag) zu hoch ist oder gar nicht von Ihnen bezahlt werden muss, dann haben Sie ab jetzt zwei Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Dafür hat Ihnen das Gericht ein extra Formular zugesendet, dass Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

So mancher Schuldner nutzt den Einspruch auch, um Zeit zu gewinnen. Solange der nämlich vor Gericht behandelt wird, wird das Mahnverfahren nicht fortgesetzt. Es dauert also etwas länger, bis der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Haustür steht. Ich persönlich finde aber, dass man solche Tricks lieber sein lassen sollte. Wenn der Einspruch nämlich abgewiesen wird, dann entstehen Ihnen hohe zusätzliche Kosten für den anberaumten Gerichtstermin. Die paar Monate Zeitaufschub können also richtig teuer werden und bringen Sie in der eigentlichen Sache nicht weiter.

Auch jetzt ist es noch nicht zu spät, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und ihn um eine Ratenzahlung oder Stundung der Zahlung zu bitten. Damit haben Sie die Chance, dass Ihre Bonität weiter erhalten bleibt, der Gerichtsvollzieher sich von Ihnen fernhält und es eine gütliche Einigung mit der Gegenpartei gibt.

Wer den Kopf in den Sand steckt, macht die Sache nur schlimmer. In dem Fall gilt der alte Merksatz einmal umgekehrt: Schweigen ist Silber, reden ist Gold.

Auch hier noch einmal die zwei Arbeitshilfen zum kostenlosen Download:



3. Was tun, wenn ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht in der Post ist?


Auch der Vollstreckungsbescheid kommt im hässlich gelben Umschlag daher und berechtigt Ihren Gläubiger die offene Summe für die nächsten 30 Jahre (!) bei Ihnen geltend zu machen, solange Sie die Schulden nicht vollständig zahlen konnten. Der Vollstreckungsbescheid wird auch "Schuldtitel" genannt. Sie haben übrigens auch hier noch die Möglichkeit eines Einspruchs an das Gericht, den ich persönlich aber nur nutzen würde, wenn es wirklich begründete Einwände gegen die Forderung gibt.

30 Jahre sind eine verdammt lange Zeit und im Hinblick auf diese Zahl sollte nun auch dem letzten "Kopf-in-den-Sand-Stecker" klar sein, dass man besser etwas unternehmen sollte. Tun Sie nichts, wird die Gegenpartei in regelmässigen Abständen immer wieder Zahlungsaufforderungen schicken und auch den Gerichtsvollzieher beauftragen, Sie zu besuchen. Nehmen wir an, dass Sie 1990 einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben und die dort geforderte Summe nie vollständig zurückzahlen konnten. Vielleicht, weil Sie arbeitslos waren oder sind. Dann werden Sie noch bis zum Jahr 2020 etwas von der Sache haben. Ihr Gläubiger kann mit diesem Schuldtitel in der Tasche dafür sorgen, dass Sie alle zwei Jahre eine sogenannte Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abgeben müssen und dem Gerichtsvollzieher an Eides statt versichern müssen, dass Ihre Angaben den Tatsachen entsprechen.

Alles was Sie über die aktuellen Pfändungsfreigrenzen hinweg verdienen, kann gepfändet werden, wenn Sie keine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger treffen. Eine aktuelle Tabelle mit den Pfändungsfreibeträgen finden Sie übrigens hier: Pfändungstabelle der Schuldnerhilfe Essen ( Stand 07/2015). Alles was über die dort genannten Beträge hinaus an Einkommen entsteht, kann gepfändet werden. Dazu mehr unter dem Punkt "Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt".

Was also tun? Reden! Setzen Sie sich spätestens jetzt mit ihrem Gläubiger in Verbindung und bitten um eine Rückzahlungsvereinbarung in Ratenform, wenn Sie mehr verdienen, wie in der oben verlinkten Pfändungstabelle angegeben. So vermeiden Sie unschöne Pfändungen bereits im Vorfeld. Zwischen dem Eingang des Vollstreckungsbescheides und dem Besuch eines Gerichtsvollziehers
haben Sie meist mehrere Wochen Zeit, um die Angelegenheit mit dem Gläubiger zu regeln. Wenn er regelmässig eine vereinbarte Rate erhält, lässt er Sie zukünftig in Ruhe und Sie kommen ziemlich sicher auch um die Abgabe einer Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung herum.

Sollte Ihr Einkommen unterhalb der Freigrenzen für Pfändungen liegen und/oder Sie beziehen Arbeitslosengeld II (Hartz4), bzw. Sozialhilfe oder Sie haben bereits viele andere Ratenzahlungen laufen, dann wird es Ihnen vermutlich nicht möglich sein die offenen Forderungen in Raten zu zahlen. Sie benötigen das wenige Geld, dass Ihnen monatlich bleibt für Ihren Lebensunterhalt. Natürlich wird Ihnen Ihr Gläubiger weiterhin Zahlungsaufforderungen schicken. Schreiben Sie ihm, dass Sie derzeit zu wenig Geld verdienen oder von staatlichen Leistungen leben und bitten Sie darum, dass er weitere Maßnahmen im gerichtlichen Mahnverfahren aufschiebt, bis Sie wieder ein ausreichend hohes Einkommen für die Rückzahlung haben.

Ein weiterer wichtiger Tipp:
Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung vor Ort und tragen Sie Ihren Fall vor. Gemeinsam wird man mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Wo finde ich eine seriöse Schuldnerberatung in meiner Nähe? Schauen Sie bitte auf dem Internetportal der Verbraucherzentralen in Deutschland: http://www.verbraucherzentrale.de . Suchen Sie sich dort die Seite für Ihr Bundesland heraus und wenden sich an die dort angegeben Telefonberatung oder eine andere zentrale Kontaktrufnummer Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort. Dort erfragen Sie den Ansprechpartner und die Sprechzeiten für die Schuldnerberatung. Sollten Sie Geld vom Jobcenter beziehen, dann fragen Sie Ihren Sachbearbeiter (persönlicher Ansprechpartner) nach einer Möglichkeit für die Schuldnerberatung. Man wird Ihnen helfen. Die Jungs und Mädels sind nicht nur da, um Ihnen einen Job zu vermitteln oder Sie zu maßregeln, sondern geben in solchen Dingen auch Hilfestellung.

Wichtig: Es kann unter Umständen länger dauern, bis Sie einen Termin erhalten. Die meisten Beratungsstellen sind stark ausgelastet. Halten Sie durch und geben Sie das Thema nicht auf, nur weil es nicht sofort einen Termin für Sie gibt! Es geht um Ihre Zukunft! Wenn Sie den ersten Termin hatten, wird Ihnen geholfen werden und es geht bald wieder aufwärts.

Zusatztipp: Es ist wichtig, dass Sie sich selbst umfassend zum Thema "Schulden" und deren Bereinigung informieren. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf andere dabei. Ich selbst habe viele Informationen aus dem Buch "Schulden erfolgreich bewältigen" für mich gewinnen können. Daher kann ich an dieser Stelle dafür eine Leseempfehlung aussprechen. Es schneidet alle wichtigen Punkte bei Finanzsorgen an, hat eine Checkliste um die nötigsten Dinge direkt abarbeiten zu können und ist einfach formuliert. Natürlich ist es nicht kostenlos, aber sehr günstig und die Dringlichkeit der Lage sollte Ihnen die paar Euro wert sein. Der Ratgeber liegt als Taschenbuch vor und kann z.B. unter folgendem Link bestellt und direkt heruntergeladen werden: "Schulden erfolgreich bewältigen"

Sollten sich die Schulden bei Ihnen angehäuft haben, kommt auch die sogenannte "Verbaucherinsolvenz / Privatinsolvenz" in Frage. Damit haben Sie die Chance nach sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Eine neue Regelung, die ab Mitte 2014 in Kraft getreten ist, schafft sogar die Möglichkeit bereits nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein, wenn man bis dahin 35 % der offenen Summen plus die entstandenen Verfahrenskosten bezahlen konnte. Auch dazu beraten Sie die Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Stadt und Sie finden das Thema ebenfalls im o.g. eBook "Schulden erfolgreich bewältigen".


4. Was tun wenn der Gerichtsvollzieher kommt? Was ist eine Vermögensauskunft?


Gerichtsvollzieher - und jetzt? (Bildquelle: Thorben Wengert - pixelio.de)
Für viele Menschen bricht eine Welt zusammen, wenn Sie zum ersten mal einen Brief vom zuständigen Gerichtsvollzieher bekommen. Mit diesen Damen und Herren wird zu allererst das Wort "Pfändung" in Verbindung gebracht. Die größte Angst besteht davor, dass vermeintlich lebenswichtige Gegenstände, Elektroartikel, das Auto und die Wohnungseinrichtung mit einem Pfandsiegel (umgangssprachlich gerne auch Kuckuck genannt) versehen und abtransportiert werden.

Keine Angst, das ist nicht grundsätzlich der Fall. Warum? Weil sich eine Versteigerung der gepfändeten Sachen auch lohnen muss. Wenn Sie also einen älteren Fernseher oder haushaltsüblich, gebrauchte Elektrogeräte in der Wohnung haben, dann ist eine Pfändung eher unwahrscheinlich. Hochwertige TV-Geräte mit entsprechendem Restwert oder auch hochwertige Computer wurden dagegen bereits in manchen Fällen gepfändet, da sich mit Ihnen durchaus ein Erlös für den Gläubiger erzielen lässt.

Warum kommt der Gerichtsvollzieher überhaupt? Ganz einfach. Ein Gläubiger hat bereits einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirkt (siehe Absatz "Was tun, wenn ein Vollstreckungsbescheid in der Post ist?") und beauftragt nun den Gerichtsvollzieher seine Ansprüche bei Ihnen durchzusetzen. Dazu hat er einige weitreichende Rechte.

Zu diesem Termin kündigt der Gerichtsvollzieher sich schriftlich bei Ihnen an. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, sprechen Sie dies unbedingt mit dem Gerichtsvollzieher im Vorfeld ab. Sollten Sie unentschuldigt nicht anzutreffen sein, wird der Gerichtsvollzieher einen weiteren Termin bei Ihnen zu Hause anberaumen. Wenn Sie auch dann nicht zugegen sind und der Gerichtsvollzieher hat den nötigen Durchsuchungsbeschluss für Ihre Wohnung vorliegen, wird er die Wohnungstür auch ohne Ihr beisein durch einen Schlosser öffnen lassen und dann die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen.

Sollten Sie keine pfändbaren Gegenstände besitzen und die Forderung nicht in voller Höhe oder in angemessenen Raten zahlen können, dann wird der Gerichtsvollzieher von Ihnen die Abgabe einer Vermögensauskunft fordern. Darin müssen Sie alle Vermögenswerte, Konten, Einkommen, Besitz und Ansprüche gegen dritte Personen offen legen. Außerdem müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Stellt sich später heraus, dass Ihre Angaben unwahr waren, wird dies strafrechtlich verfolgt. Seien Sie also ehrlich.

Ganz wichtig! Drücken Sie sich nicht vor der Abgabe einer solchen Vermögensauskunft. Nehmen Sie den dazu anberaumten Termin nicht wahr, kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Es besteht dann die Möglichkeit Sie bis zu sechs Monaten in Haft zu nehmen, bis Sie bereits sind die Vermögensauskunft abzugeben. In der Praxis geben die meisten Schuldner mit Blick auf die Haftsituation in einem solch krassen Fall Ihre Auskunft bereits nach der ersten Nacht in der Haftanstalt ab, damit sie möglichst schnell wieder raus kommen. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Nehmen Sie den Termin wahr und geben Sie die Auskunft ab.

Mit der Abgabe der Vermögensauskunft schaffen Sie sich Luft, um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu klären. Eine neue Vermögensauskunft wird in der Regel erst nach zwei Jahren von Ihnen verlangt werden. Bis dahin werden Ihre Gläubiger auf die zuletzt abgegebene verwiesen und der Gerichtsvollzieher kommt nur dann vor Ablauf der zwei Jahre, wenn ein Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich Ihre Vermögensverhältnisse bereits vorher verändert haben.

Die Abgabe einer Vermögensauskunft und damit die Versicherung der Zahlungsunfähigkeit beeinflusst Ihre Bonität leider ganz entscheidend. Diese wird in ein bundesweites amtliches Schuldnerregister eingetragen und z.B. auch von der Schufa vermerkt. Mit diesem Eintrag werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit weder einen Kredit erhalten, noch Handyverträge abschließen oder im Versandhandel auf Rechnung bestellen können. Auch deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse die finanzielle Lage zu klären. Dabei kann Ihnen, wie erwähnt, vor allem auch eine seriöse Schuldnerberatung weiterhelfen.

Noch ein wichtiger Tipp: Auch mit dem Gerichtsvollzieher können Sie unter Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren und dadurch die Abgabe einer Vermögensauskunft nochmal abwenden. Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie auch ein ausreichendes Einkommen haben, um die Raten fristgerecht zu bedienen. Schauen Sie unten in die Linktipps. Gerade das Taschenbuch mit vielen Tipps und einer Checkliste für die weiteren Schritte kann Ihnen weiterhelfen. Verlassen Sie sich nicht nur auf Beratungsstellen. Dennoch sind natürlich auch die genannten Beratungsportale sehr hilfreich.

Hier noch einige weitere Linktipps zum Thema:




Dienstag, 1. April 2014

Kredit ohne Schufa - Ist das seriös? Erfahrungen und Tipps

Der Kredit ohne Schufa soll meist der rettende Anker sein, wenn gar nichts mehr geht und die finanzielle Situation schon beinahe vor die Wand gefahren ist. Lassen Sie sich als erstes gesagt sein: So einfach ist die Sache leider nicht! Und trotzdem gibt es Situationen, wo das schufafreie Darlehen weiterhelfen kann.

Mit oder ohne Schufa? Bontiät ist der entscheidende Schlüssel


Kredit ohne Schufa (Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)
Wer keinen Kredit bei seiner Hausbank oder anderen Kreditinstituten mehr bekommt, hat in den meisten Fällen ein Problem mit seiner Bonität. Es liegen beispielsweise nicht getilgte Kredite, offene Handyrechnungen oder nicht bezahlte Versandhandelsbestellungen vor, die bereits im gerichtlichen Mahnverfahren stecken (lesen Sie dazu auch meinen Beitrag über Ihr Verhalten bei Gerichtsvollzieher, Schulden &Co).

Oder das Einkommen reicht im Verhältnis zu den vorhandenen Ausgaben nicht mehr aus, um noch weitere Ratenbelastungen abzudecken. Vielleicht kommen Leasingrate fürs Auto, Miete oder Abtrag fürs Haus, Ratenabtrag aus dem Versandhandel, belastete Kreditkarte und ein weiterer laufender Kredit zusammen. Die Bank lehnt dann dankend ab, wenn vorher zu sehen ist, dass der Kreditnehmer sich mit einem weiteren Darlehen überlasten könnte. Gerade die Hausbank kennt Ihre Kontobewegungen genauestens und kann Sie dadurch besser einschätzen.

Im Zeitalter des gläsernen Konsumenten kommt es leider auch vor, dass bereits ein niedriger Bonitätsscore bei der Schufa oder anderen Auskunfteien ausreicht, damit der klassische Kredit versagt bleibt. Dazu müssen Sie nicht mal offene Rechnungen haben. Es genügt offenbar manchmal, in der falschen Wohngegend zu leben, sich scheiden zu lassen oder ein günstiges Auto zu fahren. Schon kann der Score sinken und die Kreditwürdigkeit mit ihm.

Gerade in solchen Notsituationen wird oft versucht nach jedem Strohhalm zu greifen. Schnell stößt der findige Verbraucher auf die Möglichkeit einen Kredit ohne Schufa zu beantragen. Wer sich zu dem Thema informiert, wird meist mit allerlei negativen Bemerkungen zu dieser Form des Darlehens konfrontiert. "Abzocke, Wucher und Kredithai" ist da oft zu lesen, manchmal wird auch gleich der Ratschlag erteilt, dass man doch besser zur Schuldnerberatung gehen sollte.Wer sich mit den Hintergründen befasst wird allerdings feststellen, dass die schufafreie Variante durchaus auch Vorteile mit sich bringen kann.

 6 wichtige Tipps rund um den "Kredit ohne Schufa"


Hier also meine Übersicht von Tipps und Erfahrungen, die in puncto "Kredit ohne Schufa" Licht ins Dunkel bringen könnten:

1. Tipp: Wer kein Einkommen hat und arbeitslos ist, wird auch ohne Schufa keinen Kredit bekommen


Sie sind arbeitslos und brauchen dringend Geld? Sie hoffen darauf, dass Sie auf diesem Weg noch ein paar tausend Euro auftreiben können? Die klipp und klare Antwort lautet: Vergessen Sie es!
Denn auch die ausländischen Kreditanbieter, die Geld verleihen ohne auf negative Schufa-Einträge zu achten, sichern sich selbstverständlich ab.

Deshalb werden Sie im Vorfeld eines Kreditvertrages immer Ihre letzten beiden Lohnabrechnungen inklusive aller Kontoauszüge der vergangenen zwei Monate vorlegen müssen. Außerdem wird man von Ihnen auch die letzte Dezemberlohnabrechnung (mit den Jahreswerten des vergangenen Jahres) oder einen Steuerbescheid für das vergangene Jahr verlangen. Durch diese Dokumente kann sich also auch diese Bank genau darüber informieren, welche Ausgaben Sie monatlich haben und ob ein regelmäßiges und vor allem ausreichendes Einkommen für die Kreditraten besteht. Wer seinen aktuellen Job weniger als zwei Jahre hat, wird mit großer Sicherheit ebenfalls keinen schufafreien Kredit bekommen.

2. Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie für die Kreditanfrage keine Vorkosten zahlen müssen


Kredit ohne Vorkosten (Bildquelle: Tony Hegewald / pixelio.de)
Seriöse Anbieter von Krediten ohne Schufa werden Ihre erste Anfrage grundsätzlich kostenlos bearbeiten. Nachdem Sie Ihre Daten, Ihr Einkommen, die Höhe des Wunschkredits und einige weitere Angaben genannt haben, wird man Ihnen ebenfalls kostenlos eine Vorab-Einschätzung liefern (meist online). Darin erfahren Sie, ob Sie überhaupt für die Vergabe des Darlehens in Frage kommen. Sollte das der Fall sein und Sie eine weitere Überprüfung wünschen, dann wird die Bank Sie zur Einsendung der nötigen Unterlagen auffordern. Wenn man diese als ausreichend bewertet, erhalten Sie anschließend den Kreditvertrag zur Unterschrift und nach einige Tagen die Auszahlung auf Ihr Konto oder postbar.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Vorgang für Sie kostenlos bleiben. Wenn Sie sich nämlich doch noch umentscheiden, dann ist schließlich keine Gegenleistung erfolgt, für die eine Gebühr fällig sein könnte. Erst wenn Sie den Kreditvertrag tatsächlich abschließen, sollten etwaige Bearbeitungskosten fällig werden. Meist sind diese dann aber ohnehin in der Gesamtsumme enthalten.

3. Tipp: Sollte ich bei ausländischen Anbietern abschliessen?


Ja, denn Sie werden für einen Kredit, der tatsächlich ohne Eintrag in das Schufaregister erfolgt, nur ausländische Anbieter finden. Deutsche Kreditinstitute werden grundsätzlich jedes Darlehen an die Schufa melden. Die meisten Banken für diese Kreditform sitzen daher in der Schweiz oder in Liechtenstein. Vielleicht sitzt der Kreditvermittler oder der Betreiber der Internetseite, durch die Sie auf ein solches Darlehen aufmerksam geworden sind in Deutschland, aber die Bank als Kreditgeber wird immer im Ausland beheimatet sein. Es gibt seriöse Anbieter für einen Schweizer Kredit ohne Schufa.

4. Tipp: Für wen ist der Kredit ohne Schufa geeignet?


Ich bin der Meinung, dass es eine ganze Reihe von Situationen gibt, in denen ein schufafreies Darlehen durchaus Vorteile bietet. Ein wichtiger Grund ist die Schonung des eigenen Scoring-Wertes (Kreditwürdigkeit) bei der Schufa. Jede reguläre Kreditanfrage trägt beispielsweise dazu bei, dass Ihr Score sinkt. Noch viel mehr gilt das natürlich für abgeschlossene Kredite. Wer beispielsweise auf Raten im Versandhandel bestellt und einen kleinen Barkredit beantragt, um die Wohnung zu renovieren, der setzt unter Umständen die Möglichkeit aufs Spiel sein nächstes Auto per Leasing zu finanzieren - einfach nur, weil der Score durch die anderen finanziellen Belastungen bereits zu niedrig für das neue Vorhaben ist. In vielen Fällen hätte das Einkommen problemlos ausgereicht und es wäre genug finanzieller Spielraum geblieben. Aber der Score sorgt dafür, dass es kein Geld mehr gibt.

Hier finde ich den Kredit ohne Schufa sinnvoll. Kurzfristiger Finanzbedarf im überschaubaren Rahmen lässt sich auf diese Weise decken, ohne dass der Score sich zum Negativen hin verändert. Kommt dann ein unvorhergesehenes Ereignis, wie z.B. ein kaputtes Auto, muss man keine Angst haben, dass der Score einem im Weg steht. Immer vorausgesetzt, dass Sie ein ausreichendes Einkommen mitbringen.

5. Tipp: Wann Sie die Finger von einem schufafreien Kredit lassen sollten!


Sollten Sie in einer Situation der Überschuldung stecken, dann beantragen Sie bitte nicht noch einen weiteren Kredit. Es ist der falsche Weg, wenn Sie nicht mehr wissen, wie Sie die laufenden Kosten decken sollen und als letzten Strohhalm nach einem solchen Darlehen greifen. Es wäre in diesem Falle nur der Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein. Das Geld würde Ihnen ohnehin nur für einen sehr überschaubaren Zeitraum ausreichen (schufafreie Kredite gibt es meist nur bis ca. 5000 Euro) und anschließend hätten Sie eine weitere Rate, die Sie nicht zahlen können. Wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht, dann wenden Sie sich bitte schnellstens an eine Schuldner-Beratung und lesen eventuell vorher meinen Blogbeitrag "Gerichtsvollzieher, Schulden & Co.".

6. Tipp: Warum ein Kredit ohne Schufa nicht "zu teuer"sein muss


Es handelt sich hier um eine Sonderform von Darlehen, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit bietet einen Kredit zu erhalten, auch wenn er nicht in die Register der Auskunfteien eingetragen werden will oder auch dann einen Kredit zu erhalten, wenn andere Banken eventuell ablehnen würden. Die auszahlende Bank lässt sich diesen besonderen Umstand selbstverständlich bezahlen, so dass man mit einem höheren Zinssatz rechnen sollte. Über den Zinssatz und die Zinshöhe wird man bei seriösen Anbietern selbstverständlich vor Vertragsabschluss informiert und kann sich dann entscheiden, ob es die Zusatzkosten wert ist. Das ist eine individuelle Entscheidung. Bei entsprechender Bonität kann jeder für sich die Vor- und Nachteile von regulären Krediten und der schufafreien Version für sich abwägen.

Hier sind drei Linktipps zum Thema:



 


Sonntag, 23. März 2014

Dispokredit gekündigt - Was nun? Tipps & Linksammlung

In diesem Beitrag geht es um die Schock-Nachricht der Hausbank schlechthin:
 Der Dispokredit ist gekündigt. 

Dispokredit gekündigt - Was nun ? (Bildquelle:Jorma Bork  / pixelio.de)
Bei vielen Betroffenen macht sich spätestens jetzt der Angstschweiß breit, denn in diesem Moment wird Ihnen erst so richtig bewusst, dass ihr finanzieller Handlungsspielraum so ziemlich am Ende ist. Sprich: Der Geldhahn könnte ganz schnell zugedreht werden. Wovon die Rechnungen bezahlen, das Auto tanken oder einkaufen gehen, wenn die Bank den anfangs großzügig eingeräumten Spielraum plötzlich kappt? Und nicht nur das, denn sie will ihr Geld auch noch möglichst schnell zurück haben, sonst könnte als nächster Schritt die Kontokündigung ins Haus stehen.

Hier beginnt dann meistens auch das Problem, denn hätte man das Geld für den Ausgleich des Kontos einfach irgendwo in der Schublade liegen, dann wäre man vermutlich nicht auf die Idee gekommen sein Konto zu überziehen. So mancher soll sich ja durchaus über Jahre hinweg in seinem Dispo "einleben". Die Gehaltszahlung gleicht in diesen Fällen das Konto gerade so wieder aus, aber bereits kurz danach rutscht man wieder in die roten Zahlen um seinen Alltag zu finanzieren. Leider kündigen Banken den Dispo oftmals dann, wenn er besonders dringend gebraucht würde.

Um einige Wege aus der Misere aufzuzeigen, möchte ich die sogenannte "Dispofalle" heute einmal genauer beleuchten und Betroffenen einige Tipps und Links mit auf den Weg geben, die im Ernstfall weiterhelfen können.

Als erstes sollte immer gelten: Ruhe bewahren! Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Auch für schwierige Fälle gibt es genügend Lösungen, Hilfestellungen und Ansprechpartner.

Unterschied zwischen Dispokredit und Überziehungskredit

 

Zunächst sollte man einige wichtige Begrifflichkeiten in dieser Sache kennen. Banken unterscheiden zum Beispiel zwischen Dispositionskrediten und Überziehungskrediten.

Der reguläre Dispokredit ist dabei die von der Bank genehmigte Möglichkeit sein Girokonto bis zu einem festgelegten Betrag auch im Minus führen zu können. Dabei ist das Limit und der (meist horrende) Zinssatz für diesen immer verfügbaren Kredit vorher festgelegt. Mann kann also diesen Kredit nach Lust und Laune jederzeit in Anspruch nehmen.

Aber: die meisten Banken dulden dann auch noch die Überziehung des Kontos über diese festgelegte Grenze hinweg. Das tun sie aber nicht aus purer Nächstenliebe, sondern weil sie an diesem sogenannten "Überziehungskredit" noch mehr verdienen. Denn für das überschreiten des Dispolimits werden zu dem normalen Dispozins (schwankt stark zwischen 9 und über 13%) noch zusätzliche Überziehungszinsen (oft um die 18%) fällig.

Mögliche Gründe der Kündigung im Überblick


Wenn Ihnen also der Dispokredit gekündigt wird, dann kann das verschiedene Gründe haben. Hier sind einige davon in der Übersicht:

1. Sie haben nicht nur ihren Dispokredit ausgereizt, sondern sind weit darüber hinaus geschossen und haben den zusätzlich geduldeten Überziehungskredit bis zu einer Summe genutzt, die die Bank nicht mehr mittragen möchte.

2. Es kommen keine Gehaltszahlungen mehr auf ihrem Girokonto an oder die eingehenden Gelder sind plötzlich wesentlich niedriger, als das vorher (also zum Zeitpunkt als der Dispo vereinbart wurde) der Fall war. Ursachen können z.B. Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit sein. Ihre Bank kriegt natürlich mit, wenn sich am Einkommen etwas ändert. Die Kreditwürdigkeit sinkt dadurch und die Bank zieht die Reißleine, um im Falle eines Zahlungsausfalls durch Sie nicht auf noch mehr Forderungen sitzen zu bleiben.

3. Sie haben einen negativen Schufa- und/oder Infoscore-Eintrag erhalten, die ebenfalls zum Verlust der Kreditwürdigkeit führen (Vollstreckungsbescheid aus anderen Schulden, Insolvenz, etc.).

4. Es liegt eine Kontopfändung für Ihr Konto vor, die der Gerichtsvollzieher im Auftrag eines anderen Gläubigers Ihrer Bank vorgelegt hat.

Tipps: Was sie jetzt tun sollten

 

Sie haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Situation schnellstmöglich wieder in den Griff zu bekommen.

1. Vereinbaren Sie einen Termin mit ihrem Bankberater / ihrer Bankberaterin. Keine Angst vor solchen Gesprächen. Man wird Ihnen den Kopf nicht abreißen und das Problem auf einer sachlichen Ebene besprechen. Auch dort ist man an einer Rückzahlung interessiert.

2.  Bitten Sie darum, den gekündigten Dispokredit in einen regulären Ratenkredit umzuwandeln. Beide Seiten haben dadurch einen Vorteil. Sie müssen nicht mehr die teueren Dispozinsen zahlen, sondern erhalten wesentlich günstigere Konditionen und Ihre Bank bekommt das geliehene Geld inklusive der Zinsen zurück. Außerdem haben Sie so die Chance, Ihre Schulden bei der Bank in kleinen überschaubaren Raten abzustottern und haben nicht mehr das "volle Paket" des Dispokredits im Nacken. Zwar werden Sie Ihr Konto nicht mehr überziehen dürfen, aber durch die Umwandlung behalten Sie es wenigstens und können wieder über die monatlichen Zahlungseingänge verfügen - natürlich abzüglich der vereinbarten Kreditrate. Ihre Zahlungsfähigkeit ist so aber wieder hergestellt.

Verhandeln Sie ruhig hartnäckig, oft zieren sich die Banken gegen eine solche Umwandlung, da sie am Ratenkredit natürlich weniger verdienen. Erklären Sie Ihre Situation deutlich.

3. Sollte Ihre Bank sich nicht gesprächsbereit zeigen und das Konto kündigen, dann sollten Sie dringend ein neues Girokonto bei einem anderen Institut eröffnen und dafür sorgen, dass Ihr Gehalt / Arbeitslosengeld zukünftig dorthin überwiesen wird. Sollten Pfändungen gegen Sie vorliegen, fragen Sie gezielt nach einem Pfändungsschutzkonto. Dort können Sie auch bei laufenden Pfändungen im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen Geldeingänge empfangen und abheben. Ihre Zahlungsfähigkeit ist so mindestens teilweise wieder gewährleistet.

WICHTIGER ZUSATZTIPP für Härtefälle: Wenn Sie aufgrund Ihrer Bonität/Schufa-Einträgen/Pfändungen kein neues Girokonto eröffnen können oder abgelehnt werden, empfehle ich Ihnen die Beantragung einer Prepaid-Kreditkarte der Firma VIABUY auf Guthabenbasis. Diese Karte wird nicht an die Schufa gemeldet und es ist für die Eröffnung unerheblich, ob sie eine schlechte Bonität oder Pfändungen laufen haben. Sie erhalten für das Konto eine eigene IBAN (Kontonummer), auf die zum Beispiel Lohnzahlungen ihres Arbeitgebers oder Sozialleistungen von Behörden überwiesen werden können. Auszahlungen sind dann ganz normal am Geldautomaten möglich. Nach der ersten Einzahlung entsteht zwar eine Gebühr in Höhe von 89,80 Euro, aber in einer sehr prekären Situation ist es aus meiner Sicht immens wichtig überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Die Gebühr umfasst dafür auch die Ausgabegebühr der Karte und die erste Jahresgebühr. VIABUY hat seinen Sitz in Luxemburg und eine Pfändung ist daher sehr unwahrscheinlich. VIABUY selbst schreibt dazu: "Maximaler Schutz vor Kreditkartenbetrug, -missbrauch und Pfändung." Es gilt: Solange Sie Ihr Kartenkonto potentiellen Gläubigern außerhalb Luxemburgs nicht offenlegen, ist eine Pfändung sehr unrealistisch." Die Karte können Sie hier beantragen: http://bit.ly/viabuykarten

4. Wenn Sie allerdings keine negativen Schufa-Einträge und eine ausreichende Bontität haben (Ihr Einkommen lässt eine Ratenzahlung zu), dann können Sie sich selbstverständlich auch Kreditangebote von anderen Banken einholen, um ihren Dispo bei der bisherigen Bank ablösen zu können. Wie bereits erwähnt liegen die regulären Kreditzinsen weit unter denen eines Dispo- oder Überziehungskredits.

5. Sollten alle Möglichkeiten fehlschlagen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe und bitten Sie um Unterstützung. Oftmals hilft es, wenn dritte fachkompetente Personen ein Gespräch mit Ihrer Bank führen. In besonders schwierigen Fällen kann durch eine solche Unterstützung oft doch noch ein Kompromiss mit der Bank ausgehandelt werden.

6. Wenn Ihre Bank Dispo und Konto gekündigt haben sollte, dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen möglichen Vorschuss. So können Sie unter Umständen die nötigsten Besorgungen bis zur Klärung der Situation bestreiten. Sollten Sie arbeitslos sein, dann wird Ihnen auch die Arbeitsagentur, bzw.das Jobcenter weiterhelfen können. Auch dort besteht die Möglichkeit Ihnen in akuten finanziellen Notfällen weiterzuhelfen.

7. Es ist wichtig, dass Sie sich selbst umfassend zum Thema "Schulden" und deren Bereinigung informieren. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf andere dabei. Ich selbst habe viele Informationen aus dem Buch "Raus aus den Schulden" für mich gewinnen können. Daher kann ich an dieser Stelle dafür eine Leseempfehlung aussprechen. Es schneidet alle wichtigen Punkte bei Finanzsorgen an, hat eine Checkliste um die nötigsten Dinge direkt abarbeiten zu können und ist einfach formuliert. Natürlich ist es nicht kostenlos, aber die Dringlichkeit der Lage sollte Ihnen die paar Euro wert sein. Der Ratgeber liegt als eBook vor und kann z.B. unter folgendem Link bestellt und direkt heruntergeladen werden: "Raus aus den Schulden" .

Linktipps zum Thema

http://www.verbraucherzentrale.de/home

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kritik-von-verbraucherschuetzern-banken-tricksen-mit-teuren-dispokrediten-a-787263.html

http://www.test.de/Dispozinsen-Banken-kassieren-ab-4132726-4135107/

http://www.frag-einen-anwalt.de/Dispokredit-zu-Recht-gekuendigt---f210378.html

Infos zu Prepaid-Kreditkarte mit IBAN Nummer auch bei schlechter Schufa von VIABUY


Donnerstag, 20. März 2014

Willkommen zum Blog-Start von "Perspektive-Geld" !

Mit diesem Blog starte ich heute ein neues Projekt, das mir ganz persönlich am Herzen liegt. Die Idee, sich mit dem gigantischen Themenkomplex "Geld" und meinen Erfahrungen dazu einmal etwas intensiver zu befassen, ist im Grunde schon vor Jahren geboren. Es wird also Zeit das "Ding" endlich mal anzupacken.

Blog startet - Erfahrungen zum Thema Geld
Ich bin kein Finanzfachmann, kein Betriebswirt oder Anlagespezialist. Meine Einschätzungen beruhen vor allem auf persönlicher Erfahrung und einer besonderen Affinität zu finanziellen Entfaltungsmöglichkeiten.

In der kaum zu überblickenden Vielfalt der Internetseiten rund um Geld, Kredit, Einkommen und all den Möglichkeiten damit möglichst geschickt umzugehen, habe ich doch selten eine wirklich gute Übersicht auf  praktischer Ebene finden können. Ob ich das hier tatsächlich besser leisten kann, möchte ich gerade beim Start dahingestellt lassen. Die Beurteilung dazu wird jeder Leser für sich zu einem späteren Zeitpunkt treffen können.

Trotzdem habe ich natürlich eine bestimmte Zielsetzung und einen ganz eigenen Anspruch an meine "Perspektive-Geld". Wer hierher kommt soll möglichst keine trockenen Abhandlungen vorfinden, sondern eine etwas humorvolle, mitunter auch sarkastische, vor allem aber praktisch orientierte Zusammenfassung meiner Erlebnisse, Erfahrungen und Recherchen rund um den schnöden Mammon durchstöbern können.

Das Hauptziel ist es also, den berühmten "Otto-Normalverbraucher", der auf der Suche nach Erfahrungen zu diesem und jenem Finanzthema durchs Netz streift, mit auf die Reise durch viele verschiedene Varianten des Geldausgebens, des Geldverdienens, des Geldanlegens und des Geldleihens zu nehmen. Dabei sollte niemand auf die Expertise eines Finanzfachmanns hoffen. Im Gegenteil! Hier geht es nur um selbst Erlebtes und/oder meine ganz persönliche Beurteilung von besagten Möglichkeiten und Themengebieten. Wer hier liest, liest meine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.

Klar ist, dass der Aufbau eines solchen Blogs eine ganz Menge Zeit in Anspruch nimmt. Seht es mir also nach, wenn die Themenauswahl gerade zu Beginn und in den ersten Monaten noch sehr übersichtlich sein wird. Wichtig ist, dass die Inhalte kontinuierlich wachsen. Ich werde also versuchen mindestens ein- bis zweimal pro Woche einen neuen Post zu bringen.

Ich bin gespannt und freue mich auf neue Leser und die Arbeit am Projekt!